Am heutigen 15.10.2024 ist die Übergabe der ersten Klimaschutzverträge (KSV) erfolgt. 15 Unternehmen waren mit ihrem Gebot erfolgreich und erhalten nun über einen Zeitraum von 15 Jahren eine Förderung, um weniger Kohlendioxid-Emissionen zu verursachen. Die Förderung ist an strenge Emissionsminderungsziele gekoppelt. Wer diese nicht einhält, muss Strafen zahlen. Da es sich um keine klassische Zuschussförderung, sondern um einen Differenzvertrag handelt, kann es theoretisch auch dazu kommen, dass Unternehmen Geld an den Staat zurückzahlen müssen. Diese Möglichkeit dürfte in der Praxis unwahrscheinlich sein, dennoch besteht sie. Ebenfalls interessant ist, dass die Unternehmen an das Vorhaben vertraglich gebunden sind. Ein kostenneutraler Rückzug, wie in anderen Förderprogrammen, ist somit nicht möglich.
Das Konzept der Klimaschutzverträge ist in der Form einzigartig. Deutschland nimmt damit eine Pionierposition in der Förderpolitik ein. Unternehmen bewerben sich um die Förderung nicht durch einen Antrag, in dem sie ihre Kostenstruktur darlegen, sondern mit einem Gebot. Geboten wird dabei auf die Kosten zur Einsparung einer Tonne Kohlendioxid. Dennoch ist das Antragsverfahren nicht ohne Tücken. Die Förderrichtlinie ist enorm komplex und beinhaltet zahlreiche Berechnungsgleichungen, die aufgrund von Querverwesen aus dem Text trotz ihrer Komplexität keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können. Wieviel Geld man als Unternehmen am Ende erhält, ist außerdem an zahlreiche externe Indizes gekoppelt.
Trotz der Komplexität stellt die Förderung mittels Klimaschutzvertrag einen interessanten Ansatz dar. Das liegt insbesondere auch daran, dass auch die Betriebskosten berücksichtigt werden. Für energieintensive Unternehmen, die ihre Produktion umstellen möchten, bieten sich zahlreiche Vorteile. Das gilt insbesondere für Elektrifizierungsvorhaben, da die Klimaschutzverträge nur Scope 1 Emissionen berücksichtigen.
Das Antragsverfahren war bislang zweistufig. In einer ersten Runde nimmt man an einem Vorverfahren teil. Dazu ist lediglich eine Projektbeschreibung erforderlich sowie eine Darlegung der Verbrauchsparameter. Außerdem wird eine Indikation der voraussichtlichen Investitionen benötigt. Im Rahmen des Vorverfahrens wird nun geprüft, ob da Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzungen einer Förderung erfüllt. Ist das der Fall, kann man im nächsten Schritt ein formelles Gebot abgeben. Dieses wird dann wettbewerblich mit anderen Geboten bewertet und im Erfolgsfall erhält man einen Klimaschutzvertrag.
Wenn dein Unternehmen energieintensiv produziert und deine Produktionsanlagen unter das EU-ETS fallen, dann kannst du sehr wahrscheinlich einen Klimaschutzvertrag eingehen. Sofern du dich mit der Elektrifizierung deiner Produktionsanlagen beschäftigst oder Wasserstoff und Biomasse einsetzen willst, komm gerne unverbindlich auf uns zu. Das gleiche gilt auch dafür, wenn du CCS/CCU einsetzen möchtest. Wir informieren dich gerne zur Funktionsweise und unterstützen dich in deinem Projekt.
Schreibe einen Kommentar