Erster Förderaufruf für Klimaschutzverträge

Seit heute ist der erste Förderaufruf des Förderprogrammes Klimaschutzverträge online. Auf der eigens eingerichteten Webseite Klimaschutzvertraege.info finden sich neben der finalen Förderrichtlinie und dem ersten Aufruf auch Beispiele für Antragsteller. Dazu aufgerufene Unternehmen haben nun bis zum 11. Juli 2024 Zeit, einen Antrag zu stellen. Einen Antrag stellen, besser gesagt ein Gebot abgeben, können aber nur Unternehmen, die bereits erfolgreich am Vorverfahren teilgenommen haben. Es ist außerdem zunächst nur ein vergleichsweise geringes Budget für den ersten Förderaufruf für Klimaschutzverträge vorgesehen.

Für alle interessierten ist der erste Förderaufruf für Klimaschutzverträge dennoch relevant, da auf Basis der nun finalen Richtlinie und den Mechanismen der Gebotsabgabe auch die folgenden Förderrunden bzw. Gebotsrunden ablaufen werden.

Wir haben bereits erste Erfahrungen im Vorverfahren sammeln können und stehen interessierten Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig zu verstehen ist auch, dass es ich nicht nur um eine klassische Förderung handelt, sondern um einen Differenzvertrag. D.h. in bestimmten Konstellationen kann der Klimaschutzvertrag (KSV) auch dazu führen, dass das Unternehmen Geld an den Staat zahlen muss. Daher ist es sinnvoll, sämtliche Konstellationen kalkulatorisch durchzuspielen und eine belastbare Risikoanalyse durchzuführen. Auch dabei sind wir gerne behilflich.

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge richtet sich an energieintensive Industrieunternehmen, deren Anlagen unter das EU-ETS-System fallen. Anträge können einzelne Unternehmen und Konsortien aus mehreren Unternehmen stellen. Es müssen mindestens 10 kt CO2 pro Jahr eingespart werden. Wenn das gelingt, erhalten Unternehmen eine Förderung auf Basis des eingesparten Kohlendioxids. Die Regierung erhofft sich, mit dem Programm Investitionsanreize in moderne, weniger klimaschädliche Produktionsverfahren zu setzen.


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