Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Dieses führt u.a. zu Änderungen am Forschungszulagengesetz (FZulG). So wird demnach die Höhe der förderfähigen Kosten auf 12 Mio. Euro pro Jahr angehoben und die Möglichkeit Investitionen bei den förderfähigen Kosten anzusetzen geschaffen. Die maximale Förderung hat sich damit praktisch verdreifacht. Ebenfalls angehoben wurde der Anteil an vergebenen FuE-Aufträgen von 60% auf 70%.
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, dass KMU auf Antrag eine um 10% höhere Förderung erhalten können. Damit steigt für KMU die Förderhöhe faktisch von 25% auf 35%.
Insgesamt wurde die Attraktivität der Forschungszulage deutlich erhöht. Insbesondere für KMU ist es eine sehr gute, themenoffene Alternative zu anderen Förderprogrammen.
Trotz aller Verbesserungen gibt es auch einen Nachteil. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, für Bescheinigungen ab der zweiten Bescheinigung für ein weiteres Projekt in einem Wirtschaftsjahr eine Gebühr zu erheben.
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