Das Wachstumschancengesetz, in Kraft getreten im März 2024, hat die Forschungszulage erheblich verbessert.
1. Sachkosten nun förderfähig
Neu: Sachkosten können bis zu 70 % der förderfähigen Personalkosten geltend gemacht werden. Das ist ein bedeutender Vorteil für forschungsintensive Unternehmen.
2. Erhöhte Bemessungsgrundlage für KMU
Für KMU wurde die maximale Bemessungsgrundlage auf 3,5 Mio. Euro angehoben.
3. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unternehmen, die bisher nur Personalkosten geltend gemacht haben, sollten prüfen, ob nun auch Sachkosten angesetzt werden können. Dies kann die Zulage erheblich erhöhen. Die Sachkosten-Regelung gilt für FuE-Projekte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden.
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