Gute Nachrichten für energieintensive Betriebe in Deutschland: Die EU-Kommission hat am 16. April 2026 das langerwartete Förderprogramm zum Industriestrompreis genehmigt. Der Bund darf die Industrie mit bis zu 3,8 Milliarden Euro unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit von rund 9.500 energieintensiven Unternehmen zu stärken. Wenn du in der Chemie, Glas-, Zement-, Gummi/Kunststoff- oder Halbleiterbranche tätig bist, solltest du jetzt wissen, was auf dich zukommt.
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine staatliche Beihilfe, die energieintensiven Produktionsbetrieben einen günstigeren Strompreis sichern soll. Das Ziel: Unternehmen mit hohen Stromkosten, die theoretisch ihren Standort ins nicht-europäische Ausland verlagern könnten, sollen in Deutschland gehalten werden. Der Bund übernimmt dabei die Differenz zwischen dem tatsächlichen Großhandelsstrompreis und einem Zielpreis von 5 Cent pro Kilowattstunde. Konkret: Liegt der Großhandelspreis zum Beispiel bei 8 ct/kWh, bekommst du eine Beihilfe von 3 ct/kWh – und das auf die Hälfte deines Produktionsverbrauchs.
Wer profitiert – und wer kommt in Frage?
Die Bundesregierung hat rund 9.500 Unternehmen aus besonders stromintensiven Branchen im Blick. Dazu zählen unter anderem:
- Chemie und Petrochemie
- Gummi- und Kunststoffwaren
- Glas und Keramik
- Zement und Baustoffe
- Halbleiterfertigung
Weitere Branchen sollen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe hängt von deinem tatsächlichen Jahresstromverbrauch und dem durchschnittlichen Großhandelspreis ab. Förderfähig ist die Hälfte des Stromverbrauchs je Produktionsstätte. Der Bund gleicht auf Basis des Zielpreises von 5 ct/kWh aus. Das Gesamtbudget beträgt 3,8 Milliarden Euro – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche rechnet mit einem tatsächlichen Abruf im niedrigen einstelligen Milliardenbereich.
Reinvestitionspflicht: Das musst du wissen
Der Industriestrompreis ist keine reine Subvention ohne Gegenleistung. Du musst mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in neue oder modernisierte Produktionsanlagen investieren, die zur Senkung deiner Stromkosten beitragen. Das kann zum Beispiel die Optimierung energieintensiver Prozesse, die Anschaffung effizienterer Maschinen oder Maßnahmen zur Eigenstromerzeugung umfassen. Damit ist das Programm auch ein Hebel für die grüne Transformation deines Betriebs.
Wann und wie kannst du beantragen?
Das Programm startet rückwirkend für das Jahr 2026. Anträge sind erstmals Anfang 2027 möglich – nach Ablauf des Jahres und sobald dein tatsächlicher Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelspreis feststehen. Die genauen Antragsmodalitäten (zuständige Behörde, Antragsformulare) werden noch durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) festgelegt.
Was solltest du jetzt tun?
Auch wenn der eigentliche Antrag erst 2027 möglich ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Weichen zu stellen:
- Prüfe die Förderfähigkeit: Gehört deine Branche zu den förderfähigen Sektoren?
- Plane und dokumentiere Reinvestitionen in effizienzsteigernde Maßnahmen ein, um die 50%-Pflicht erfüllen zu können.
- Hole dir Beratung, bevor du Maßnahmen umsetzt – nur so vermeidest du Fallstricke und sicherst dir die volle Förderung.
Wichtig: Starte keine Investitionen ohne vorherige Prüfung der Förderfähigkeit. Auch wenn der Antrag erst 2027 gestellt wird, solltest du die Voraussetzungen schon heute klären – damit du im kommenden Jahr ohne Verzögerung beantragen kannst.
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