Neues KfW-Förderprogramm: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum

Leerstand ist verschwendetes Potenzial. Ob leere Büroetagen nach dem Homeoffice-Boom oder verwaiste Ladenlokale in der Innenstadt – viele Nichtwohngebäude stehen ungenutzt, während gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Genau hier setzt das neue Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ an, das seit dem 1. Juli 2026 über die KfW beantragt werden kann. Für Stadtwerke, kommunale Unternehmen und alle weiteren Eigentümer von Gewerbeimmobilien kann das eine attraktive Förderoption sein.

KfW „Gewerbe zu Wohnen“: Was wird gefördert?

Das Programm richtet sich an alle, die Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, in Wohnraum umbauen wollen. Konkret gefördert wird der Umbau und die Umnutzung von Gewerbe-, Büro- und sonstigen Nichtwohnimmobilien – vorausgesetzt, es entsteht dabei mindestens eine neue Wohneinheit.

Die Förderung besteht aus einem direkten Zuschuss: Du erhältst bis zu 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten – maximal jedoch 30.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit (gerechnet auf eine Bemessungsgrundlage von max. 100.000 Euro je Einheit).

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren – also natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Auch Selbstnutzer können einen Antrag stellen. Das schließt ausdrücklich ein:

  • Stadtwerke und kommunale Unternehmen, die Liegenschaften mit ungenutzten Gewerbeflächen im Bestand haben
  • Mittelständische Unternehmen mit leerstehenden Büro- oder Betriebsgebäuden
  • Private Immobilieneigentümer und Wohnbaugesellschaften

Technische Voraussetzungen: Energiestandard beachten

Eine zentrale Bedingung: Das umgebaute Gebäude muss nach Abschluss der Maßnahme mindestens den energetischen Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) erfüllen. Für Baudenkmale gilt der Standard EH Denkmal EE. Die Kosten für die energetische Sanierung sind dabei nicht aus diesem Programm, sondern separat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig – beide Programme lassen sich kombinieren.

So funktioniert die Kombination mit der BEG

Das ist der besondere Clou: Du kannst „Gewerbe zu Wohnen“ mit der BEG stapeln. Die BEG übernimmt die Förderung der energetischen Sanierungskosten (z. B. Dämmung, Heizungstausch, Fenster), während „Gewerbe zu Wohnen“ die reinen Umbaukosten (z. B. Grundrissänderungen, Sanitärinstallationen) bezuschusst. So lässt sich die Gesamtförderquote deutlich steigern – vorausgesetzt, die Summe der Förderungen übersteigt nicht die tatsächlichen förderfähigen Ausgaben.

Fazit: Attraktive Chance für Immobilieneigentümer mit Leerstand

Wer leerstehende Gewerbe- oder Büroflächen in seinem Bestand hat und über eine Umnutzung zu Wohnraum nachdenkt, sollte dieses Programm jetzt ernst nehmen. Die Kombination aus Direktzuschuss und BEG-Sanierungsförderung kann die Wirtschaftlichkeit eines Umbauvorhabens erheblich verbessern.

Wichtig: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Projekts gestellt werden. Wer bereits mit den Umbauarbeiten begonnen hat, ist von der Förderung ausgeschlossen.

Du möchtest wissen, ob dieses Programm für dein Vorhaben oder das deiner Kunden passt? Wir bei VALUEversitas prüfen Förderfähigkeit, Kombinationsmöglichkeiten und begleiten dich durch den Antragsprozess. Kontaktiere uns jetzt – der erste Schritt kostet nichts.