Forschungszulage: November-Angebot

Ihr entwickelt neue Produkte, Software oder technische Verfahren? Dann lohnt es sich, die Förderfähigkeit eurer Vorhaben prüfen zu lassen. Mission Subvention unterstützt euch dabei, eure Entwicklungsprojekte fachlich aufzubereiten und den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vorzubereiten.

Für Beratungsverträge, die vom 1. bis 30. November 2026 abgeschlossen werden, bieten wir besondere Konditionen.

5 % Erfolgshonorar mit rückzahlbarer Vorauszahlung

Unser Honorar beträgt 5 % der tatsächlich ausgezahlten oder steuerlich angerechneten Forschungszulage für die vereinbarten Projekte und Wirtschaftsjahre.

Bei Beauftragung zahlt ihr 1.500 € netto voraus. Dieser Betrag wird vollständig auf das Erfolgshonorar angerechnet. Den verbleibenden Betrag zahlt ihr erst, sobald die Forschungszulage ausgezahlt oder steuerlich angerechnet wurde.

Steht abschließend fest, dass keine Forschungszulage realisiert wird, erhaltet ihr die Vorauszahlung vollständig zurück. Fällt das endgültige Erfolgshonorar niedriger als die Vorauszahlung aus, erstatten wir die Differenz.

Fachliche Unterstützung für euren Antrag

Wir prüfen das Förderpotenzial, strukturieren eure Vorhaben und formulieren die fachlichen BSFZ-Antragsunterlagen. Auch bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle begleiten wir euch. Die steuerliche Prüfung und Antragstellung beim Finanzamt übernimmt eure Steuerberatung.

Die Sonderkonditionen gelten für den gesamten vereinbarten Auftrag – auch wenn die Bearbeitung oder Förderentscheidung erst nach November erfolgt.

Vereinbart jetzt einen kostenlosen Fördercheck und erfahrt, ob eure Entwicklungsprojekte für die Forschungszulage infrage kommen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Externe Steuerberaterkosten sind gesondert zu tragen. Projekte, Wirtschaftsjahre und Leistungsumfang werden im Beratungsvertrag festgelegt. Eine positive Förderentscheidung kann nicht garantiert werden.