Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Drittes Förderfenster für Teilmodul 3 im Modul 1 geöffnet

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Unternehmen mit Entwicklungsideen zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse können wieder Projektskizzen einreichen: Seit dem 19. Oktober 2026 ist das dritte Förderfenster der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Modul 1, Teilmodul 3 geöffnet. Die Frist endet am 6. Dezember 2026. Der aktuelle Aufruf betrifft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

In zwei Stufen zur Förderung

Zunächst reichen Interessierte eine deutschsprachige Projektskizze ausschließlich über das Portal easy-Online ein. Dafür ist die vorgesehene Arbeitshilfe zu verwenden. Benötigt werden außerdem ein aktueller Handelsregisterauszug, die unterschriebene Einwilligung zur Datenbereitstellung und Evaluation sowie bei Konsortien ein zusätzliches Beiblatt.

Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) bewertet die Skizzen gemeinsam mit dem Umweltbundesamt. Ausgewählte Unternehmen werden anschließend aufgefordert, einen ausführlichen Förderantrag einschließlich Finanzierungsplan einzureichen.

Vorhaben rechtzeitig vorbereiten

Wichtig: Mit der Umsetzung darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Eine eingereichte Skizze ist noch keine Förderzusage.

Zur Vorbereitung bietet das KEI am 27. Oktober 2026 von 10 bis 12 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung an.

Wir untersützen Sie gerne bei der Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Projektes sowie bei der Vorbereitung einer Projektskizze. Am besten senden Sie uns eine E-Mail an: info@valueversitas.com.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderaufruf