Seit dem 19. Oktober 2026 können energieintensive Industrieunternehmen ihre Vorhaben für die nächste Förderrunde einbringen. Die Frist endet am 14. Dezember 2026. Nur wer am Vorverfahren teilnimmt, kann im voraussichtlich im Mai 2027 startenden Gebotsverfahren ein Angebot abgeben.
Neu sind eigene Förderbudgets für Wasserstoff, CCU/CCS und Prozesswärme. Für Hochtemperaturprozesse ist ein Teil des Prozesswärme-Budgets reserviert. Bei ausreichendem Interesse sind für Wasserstoff mindestens 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die endgültige Budgetverteilung berücksichtigt die Ergebnisse des Vorverfahrens und der Konsultation.
CO₂-Differenzverträge gleichen über 15 Jahre Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber konventionellen Referenzsystemen aus. Damit schaffen sie mehr Planungssicherheit für industrielle Transformationsinvestitionen.
Unternehmen können vom 26. Oktober bis 14. Dezember 2026 in einer öffentlichen Konsultation Rückmeldungen geben. Digitale Sprechstunden sind für den 27. Oktober und 3. November 2026 angekündigt. Das Gebotsverfahren steht unter Haushaltsvorbehalt und benötigt die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.
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